Guide des voyageurs
Hausregeln & Nutzungsbedingungen
Maisonette-Ferienwohnung · Rheinstraße 16 · Rüdesheim am Rhein
Die folgenden Regelungen sind Bestandteil des Beherbergungsvertrags und verbindlich für alle Gäste, sofern sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.
1. Belegung / Personenzahl
Die Wohnung ist für maximal 5 Personen zugelassen.
- Kinder unter 1 Jahr zählen nicht als Person.
- Kinder ab 1 Jahr gelten als vollwertige Person.
Zulässig: zum Beispiel 4 Erwachsene + 1 Kind
Nicht zulässig: mehr als 5 Personen. Alle mitreisenden Personen, auch Kinder unter 1 Jahr, müssen vorab angemeldet werden.
Bei Verstoß
- Zusätzliche Übernachtungsgäste benötigen vorab unsere Zustimmung. Innerhalb der zulässigen Maximalbelegung beträgt das zusätzliche Übernachtungsentgelt 50 € pro Person und Nacht, sofern dieser Preis vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Allein ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht löst keine pauschale Strafzahlung aus.
- Eine Überbelegung mit mehr als 5 Personen ist unverzüglich zu beenden.
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Aufenthalt nach den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden.
2. Check-in & Check-out
- Check-in: ab 15:00 Uhr
- Check-out: bis 10:00 Uhr
Bei Verstoß
- Bei verspäteter Rückgabe gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nutzungsentschädigung und einen nachgewiesenen weiteren Schaden.
- Schuldhaft verursachte, erforderliche Mehrkosten, etwa für eine vergebliche Anfahrt der Reinigungskraft, sind nur in nachgewiesener Höhe zu ersetzen.
3. Parkplatz / Carport
Ein Stellplatz ist inklusive und ausschließlich im Buchungszeitraum nutzbar:
- ab 15:00 Uhr am Anreisetag
- bis 10:00 Uhr am Abreisetag
Bei Verstoß
- Der Stellplatz ist zum vereinbarten Zeitpunkt freizugeben. Für eine verspätete Freigabe wird keine pauschale Strafzahlung erhoben.
- Erforderliche Maßnahmen zur Freigabe und die Erstattung nachgewiesener, angemessener Kosten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Soweit zumutbar, wird der Gast vorher zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert.
4. Nichtrauchen
Rauchen ist in der gesamten Wohnung sowie im Hof strikt untersagt.
Bei Verstoß
- Bei schuldhaftem Verstoß sind erforderliche zusätzliche Reinigungs- und Geruchsbeseitigungskosten sowie ein nachgewiesener Nutzungsausfall nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
5. Ruhe, Partys & Veranstaltungen
- Keine Partys oder Veranstaltungen
- Ruhezeiten sind einzuhalten
- Rücksichtnahme auf Nachbarn ist verpflichtend
Bei Verstoß
- Bei schuldhaftem Verstoß sind nachgewiesene Schäden und erforderliche zusätzliche Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
6. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Bei Verstoß
- Bei schuldhaftem Verstoß sind erforderliche zusätzliche Reinigungskosten und Schäden nur in nachgewiesener Höhe nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
7. Nutzung durch Dritte / Untervermietung
Die Nutzung ist ausschließlich den angemeldeten Gästen gestattet.
Bei Verstoß
- Bei schuldhaftem Verstoß sind nachgewiesene Schäden und erforderliche zusätzliche Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
- Bei einem schwerwiegenden Verstoß kann der Aufenthalt nach den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden.
8. Sorgfaltspflicht / Schäden
Die Wohnung und das Inventar sind pfleglich zu behandeln.
Bei Verstoß
- Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und notwendige Kosten
9. Ordnung & Reinigung bei Abreise
Die Wohnung ist in ordentlichem Zustand zu übergeben:
- besenrein
- Geschirr gespült und eingeräumt
- Müll getrennt entsorgt
Bei Verstoß
- Nur ein schuldhaft verursachter, erforderlicher Reinigungsaufwand über die vereinbarte Endreinigung hinaus kann in nachgewiesener Höhe berechnet werden. Die bereits bezahlte Endreinigung wird nicht erneut in Rechnung gestellt.
10. Mülltrennung (verpflichtend)
- Restmüll: schwarze Tonne
- Papier: blaue Tonne
- Plastik: gelbe Tonne
- Bio: braune Tonne
Bei Verstoß
Bei schuldhaftem Verstoß sind erforderliche und nachgewiesene Zusatzkosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
11. WLAN-Nutzung
Das WLAN darf ausschließlich für legale Zwecke genutzt werden.
Bei Verstoß
Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden und notwendige Kosten
12. Technische Mängel
Mängel oder Probleme sind unverzüglich zu melden.
Bei Verstoß
Bei schuldhaft verspäteter Meldung haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für dadurch verursachte oder vermeidbar gewordene Folgeschäden.
13. Keine Dauervermietung / Verbleib nach Mietende
Die Wohnung wird ausschließlich zur kurzfristigen Beherbergung vermietet. Eine Nutzung im Sinne eines dauerhaften Wohnsitzes ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Aufenthalt endet verbindlich zum vereinbarten Check-out-Zeitpunkt um 10:00 Uhr.
Bei Verstoß
Bei verspäteter Rückgabe kann eine Nutzungsentschädigung nach den gesetzlichen Vorschriften sowie ein nachgewiesener weiterer Schaden verlangt werden. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
14. Zutrittsrecht bei Gefahr im Verzug / Sicherungsmaßnahmen
Bei einer konkreten gegenwärtigen Gefahr für Personen, Gebäude oder Nachbarn dürfen die Gastgeberin oder beauftragte Fachkräfte die Wohnung ohne vorherige Zustimmung im erforderlichen Umfang betreten. Soweit die Dringlichkeit es zulässt, werden die Gäste vorher kontaktiert.
Dies gilt insbesondere bei:
- offenen Fenstern oder Türen bei Sturm, Regen oder Gewitter
- ungesicherten Gegenständen, zum Beispiel Sonnenschirm oder Möbeln
- technischen Störungen, zum Beispiel an Wasser, Strom oder Heizung
- konkreten Gefahren für Gebäude, Inventar oder Nachbarn
Der Zutritt erfolgt ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Gefahrenabwehr.
Bei anderen sachlichen Gründen erfolgt der Zutritt nur nach vorheriger Ankündigung und Abstimmung.
Kostenregelung
Entsteht die Gefahr durch Verhalten oder Unterlassen des Gastes, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für die dadurch verursachten notwendigen Kosten, zum Beispiel für Anfahrt, Sicherungsmaßnahmen oder Reparaturen.
15. Kosten, Schadensersatz und schwere Verstöße
Bei schuldhaften Verstößen können erforderliche und nachgewiesene Kosten sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden. Eine Vertragsstrafe oder pauschalierter Schadensersatz wird nach diesen Hausregeln nicht erhoben. Wir legen Grund und Höhe einer Forderung nachvollziehbar dar; der Gast kann diese bestreiten und nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gewöhnliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden. Ersparte Aufwendungen, bereits geleistete Zahlungen und Ersatzleistungen für denselben Schaden werden angerechnet; eine doppelte Entschädigung erfolgt nicht. Bei schweren Verstößen kann der Aufenthalt nach den gesetzlichen Voraussetzungen beendet werden.
16. Tourismusbeitrag
Der Tourismusbeitrag der Stadt Rüdesheim am Rhein beträgt derzeit 2,50 € je beitragspflichtiger Person ab 18 Jahren und Übernachtung. Er ist im angebotenen Gesamtpreis enthalten, wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und von uns an die Stadt abgeführt. Satzungsmäßige Befreiungen bleiben unberührt.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Wohnung, der Nachbarschaft sowie einem reibungslosen Ablauf für alle Gäste. Ergänzend gelten die Conditions de réservation.
Stand · 4. September 2026